Auf Vorschlag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg wurde ich durch den vom Landtag NRW bestellten Ausschuss für den Zeitraum 1.1.2000 – 31.12.2004 (5 Jahre) zum Schöffen (ehrenamtlicher Richter) beim Verwaltungsgericht Aachen sowie zum Schöffen beim Landgericht Mönchengladbach (Berufungskammer) gewählt.
Nach Ablauf der 1. Wahlperiode habe ich mich aufgrund öffentlicher Aufrufe (Presse) selbst um dieses Ehrenamt beworben. Für eine 2. Wahlperiode 2014 – 2018 wurde ich zum Hauptschöffen beim Amtsgericht Aachen (zwei Strafkammern) gewählt. Eine weitere Berufung als Schöffe war nicht möglich, da Voraussetzung zum Zeitpunkt der Wahl ist, dass der Schöffe nicht älter als 70 Jahre ist. Eine Voraussetzung, die ich, im Verhältnis zu anderen verantwortungsvollen Ämtern (z.B. in der Wirtschaft oder der Politik), für antiquiert und überholt halte.
Ich habe mein Schöffenamt mit Engagement und großem Wissens- und Durchdringungsbemühen bei den juristischen Bewertungen durch einen Laienrichter wahrgenommen. Bei Entscheidungen als gleichberechtigter Richter (die beiden Schöffen haben jeweils das gleiche Stimmrecht wie der hauptamtliche Richter) fiel es mir aber zunehmend schwer, bestimmte Entwicklungen unserer Rechtsprechung nachzuvollziehen bzw. sich mit ihnen zu identifizieren.